Zur Kindsmutter hat er indes keinen Kontakt. Gemäss Abschlussbericht des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz vom 23. März 2023 ist die Beziehung zwischen den Eltern – dem Beschuldigten und R.________ – sehr konfliktbeladen. Sie seien nicht in der Lage, sich ohne Unterstützung Dritter konstruktiv über die Belange ihrer gemeinsamen Kinder zu verständigen (pag. 474). Die Übergabe der Kinder erfolge zudem jeweils auf Distanz sowie ohne persönlichen Austausch (pag.