34 Sozial bzw. insbesondere sportlich ist der Beschuldigte als integriert zu betrachten. Er trainiert regelmässig im T.________(Verein), arbeitet dort wie erwähnt als AW.________ und absolviert AO.________(Wettkämpfe) (pag. 191). Speziell im Verein scheint er sozial verwurzelt zu sein. In diesem Rahmen pflegt er auch Kontakt zu hiesigen Landsleuten. Des Weiteren verbringt der Beschuldigte rund zwei bis drei Nachmittage pro Woche mit seinen beiden Kindern (AK.________, geb. .________ und AL.________, geb. .________). Zur Kindsmutter hat er indes keinen Kontakt.