bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei der Bestimmung der Aufenthaltsdauer sodann nicht als rechtmässige Anwesenheit angerechnet werden (Urteile des Bundesgerichts 2C_821/2021 vom 1. November 2022 E. 2.1.4; 2D_19/2019 vom 20. März 2020 E. 1.3 [unter Verweis auf BGE 137 II 10 E. 4.6]; 2C_1062/2020 vom 25. März 2021 E. 1.2.3 und 2D_11/2021 vom 20. September 2021 E. 3). Die prägenden Jahre seiner Kinder- und Jugendzeit sowie die ersten Jahre als Erwachsener verbrachte der Beschuldigte schliesslich in J.________. Seine Anwesenheitsdauer in der Schweiz spricht der Anordnung einer Landesverweisung somit nicht entgegen.