_ reiste der Beschuldigte in die Schweiz ein und am .________ stellte er ein Asylgesuch, welches das Staatssekretariat für Migration (nachfolgend: SEM) mit Verfügung vom 13. Oktober 2014 abwies und die Wegweisung aus der Schweiz sowie den Vollzug derselben anordnete. Der Beschuldigte erhob dagegen Beschwerde, die das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom .________ abwies (zum Ganzen S. 33 ff., S. 45 ff. und S. 50 ff. der MIDI-Akten). Der Beschuldigte reiste somit als gut .________-jähriger in die Schweiz ein. Er lebt mithin seit rund zehn Jahren hier, hält sich jedoch seit .