24. Theoretische Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung Betreffend die theoretischen Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 33 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 348 ff.). Die wichtigsten Punkte werden nachfolgend erneut aufgegriffen: Nach Art. 66a Abs. 1 Bst. e StGB verweist das Gericht den Ausländer, der wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe gemäss Art. 148a Abs. 1 StGB verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für fünf bis 15 Jahre aus der Schweiz.