22. Konkrete Strafe / Tagessatz / bedingter Vollzug Unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten resultiert eine (Gesamt-)Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Gemäss Art. 34 Abs. 2 StGB beträgt ein Tagessatz in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00, wobei das Gericht den Tagessatz ausnahmsweise bis auf CHF 10.00 senken darf, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten. Der Beschuldigte lebt von der Nothilfe, d.h. von CHF 10.00 pro Tag (pag.