Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist aufgrund seiner aktuellen Verhältnisse als durchschnittlich zu qualifizieren und führt weder zu einer Straferhöhung noch zu einer Strafminderung. 21.4 Fazit Zusammenfassend wirken sich die Täterkomponenten neutral auf die Strafe aus.