27 In der Berufungsverhandlung erklärte der Beschuldigte, er wohne seit kurzem in einem Studio, das ihm eine Privatperson finanziere (pag. 16 Z. 1 ff.). Dem Abschlussbericht des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz vom 23. März 2023 ist zudem zu entnehmen, dass der Beschuldigte seine Kinder aktuell zwei- bis dreimal unter der Woche am Mittag in der Schule abholt, den Nachmittag mit ihnen verbringt und sie anschliessend am Bahnhof AH.________ wieder der Mutter übergibt (pag.