21. Täterkomponenten 21.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wird vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen, welchen sich die Kammer integral anschliesst (S. 31 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 346): Der Beschuldigte ist am .________ in J.________ geboten [recte: geboren] und am .________ in die Schweiz eingereist, wo sein Asylgesuch am 13. Oktober 2014 abgewiesen wurde (pag. 244). Nach seiner Aussage hat er erst vor Kurzem den Kontakt zu den in J.___