26 19. Strafe bzw. Asperation für den unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, begangen vom 21. April 2020 bis am 22. Juli 2020 19.1 Objektive Tatkomponenten Der unrechtmässige Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, begangen vom 21. April 2020 bis am 22. Juli 2020, wiegt aufgrund des Deliktbetrags von CHF 4'650.00 und der viel kürzeren Deliktsdauer deutlich weniger schwer als das hiervor unter Erwägung 18 thematisierte Delikt.