a StGB offensichtlich nicht erfüllt. Im Folgenden ist daher für beide zu beurteilenden Delikte eine Geldstrafe festzusetzen und schliesslich eine Gesamtgeldstrafe auszufällen. Ausgegangen wird dabei von dem angesichts des Deliktzeitraums und Deliktbetrags konkret schwereren Delikt – dem unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, begangen vom 1. Oktober 2016 bis am 20. April 2020 –, für welches eine Einsatzstrafe zu bilden ist.