16. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Die allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung und zur Gesamtstrafenbildung sind korrekt; darauf wird integral verwiesen (S. 27 ff. und S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 342 ff. und pag. 347). 17. Strafrahmen / Strafart / schwerstes Delikt / Asperation Der Beschuldigte ist wegen zweifach begangenen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe – bedroht mit Freiheits-