_ im Rahmen der Einreichung des «Antrags auf Nothilfe» am 21. April 2020 erneut darauf hin, dass er seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und jede Änderung derselben melden muss. Schliesslich verstand der Beschuldigte aufgrund seiner im April 2020 relativ guten Deutschkenntnissen die Sätze, «Ich befinde mich in einer finanziellen Notlage. Aus diesem Grund beantrage ich Nothilfe […].».