Aus diesem Grund beantrage ich Nothilfe […].» – enthält und reichte diesen den Behörden bzw. der Q.________ ein, obwohl er CHF 49’800.00 besass. Durch diese Täuschung versetzte der Beschuldigte die Q.________ in einen Irrtum betreffend seine finanziellen Verhältnisse und veranlasste sie dazu, ihm gestützt darauf vom 21. April 2020 bis am 22. Juli 2020 Nothilfeleistungen im Umfang von insgesamt CHF 4'650.00 auszurichten, die ihm aufgrund seiner wirtschaft-