___ hätte für ihn aufkommen müssen. Jedoch hätte er genügend Ersparnisse gehabt, die er für sich und seine Familie hätte aufwenden können und spätestens im Zeitpunkt, indem er mangels hinreichender Unterstützung durch R.________ – wie die Verteidigung es nannte – «auf der Strasse gelandet» wäre (vgl. pag. 505), wäre er wieder durch den Staat unterstützt worden und hätte Nothilfe erhalten. Soweit die Verteidigung argumentierte, der Beschuldigte habe den Diebstahl seines Rucksackes von sich aus der Polizei gemeldet, was zeige, dass er seine Preisgelder nicht habe verheimlichen wollen (vgl. pag. 504), ist sie ebenfalls nicht zu hören.