_ (Wettkämpfe) generieren (pag. 191), zu Unrecht der Eindruck erweckt werden sollte, der Beschuldigte verfüge über kein Vermögen, auf das er zurückgreifen könne, obwohl er unbestrittenermassen bereits beachtliche Gewinne erzielt hatte, dafür, dass er seine Preisgelder gegenüber den Behörden verschweigen wollte. Auch die Tatsache, dass der Beschuldigte sein Geld in einem Rucksack bei seiner Exfreundin versteckte, legt letzteres nahe. Soweit der Beschuldigte und die Verteidigung diesbezüglich einwandten, der Beschuldigte habe das Geld mangels abschliessbarem Zimmer bzw. Schrank nicht bei sich in der Kollektivunterkunft aufbewahren können (pag. 47 Z. 78 f., pag. 288 Z. 28 ff.