17 lorenen Bahnkarte im Mai 2016 eine Busse von CHF 100.00 bezahlen liess, obwohl er zu diesem Zeitpunkt nachweislich über mehrere tausend Franken verfügte (S. 15 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 330 sowie pag. 122). Weiter spricht der Umstand, dass im Härtefallgesuch, welches der Beschuldigte im Januar 2019 einreichen liess, durch die Formulierung, der Beschuldigte könnte «in Zukunft» wohl einen Teil seines Einkommens durch die Teilnahme an AO.________ (Wettkämpfe) generieren (pag.