287 Z. 28 ff.). Im letzten Wort der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte schliesslich aus, er hätte die Ersparnisse anders gebraucht, wenn er gewusst hätte, dass er das Geld nicht sparen dürfe und deswegen derartige Probleme bekommen werde. Er habe geschwitzt, «innerlich geblutet» und alles gegeben, um das Geld zu sparen. Es sei sein eigenes Geld (zum Ganzen pag. 514). Diese Aussagen legen nahe, dass der Beschuldigte seine Preisgelder den Behörden vorenthalten wollte, um diese nebst den Nothilfeleistungen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verwenden zu können.