_, und des Beschuldigten selbst. R.________ gab in der polizeilichen Einvernahme vom 23. Juli 2020 als Auskunftsperson zu Protokoll, der Beschuldigte liebe sein Geld und habe dieses quasi wie bei einer Bank bei ihr deponiert (pag. 29 Z. 81 f.). Der Beschuldigte betonte zudem wiederholt, er habe für das Geld gearbeitet und dieses gespart, weil man von der Nothilfe bzw. von CHF 56.00 pro Woche nicht leben könne. Dieses Geld reiche für nichts – nicht einmal, um Socken zu kaufen. Als Athlet könne man davon nicht leben. Wenn er einen AR.