16 stützt sowie darauf hingewiesen wurde, dass er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen sowie jede Änderung derselben deklarieren muss. Letzteres war ihm gemäss den voranstehenden Ausführungen unter Erwägung 12.2.2 im Übrigen bereits seit der Einreichung der «Application for social benefits» im März 2014 klar, als ihn die N.________ nachweislich auf die Offenle- gungs- und Meldepflicht hinwies. 12.3 Zur Frage, ob der Beschuldigte die Behörden mit seinem Verhalten täuschen wollte