Aus dem Abschlussbericht des Amtes für Erwachsenenund Kindesschutz vom 23. März 2023 geht ferner hervor, der Beschuldigte verstehe gut Deutsch (pag. 475). W.________, der AQ.________-trainer des Beschuldigten, erklärte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ausserdem als Zeuge, der Beschuldigte könne «gut Deutsch» (pag. 280 Z. 6) und auch der als Zeuge befragte Trainingspartner des Beschuldigten, X.________, bestätigte erstinstanzlich, sprachlich gehe es mit dem Beschuldigten «gut auf Hochdeutsch» (pag. 281 Z. 38).