Wenn der Beschuldigte nicht bereits das Wort «Other» verstanden hat, dann wusste er zumindest, was «Cash» bedeutet. Zudem wurde er beim Ausfüllen, Unterzeichnen und Einreichen der «Application for social benefits» – wie unter Erwägung 12.2.1 dargetan – erwiesenermassen durch die N.________ unterstützt und von dieser darüber informiert, dass er seine Einkom- mens- und Vermögensverhältnisse offenlegen sowie jede Änderung derselben deklarieren muss. Dass der Beschuldigte möglicherweise tatsächlich nicht wusste, dass Siegesprämien unter «Supplementary benefits» fallen könnten, ist schliesslich irrelevant.