Der Sozial- und der Nothilfeantrag seien gleich aufgebaut und müssten gemeinsam mit der berechtigten Person ausgefüllt werden. Dabei seien Angaben über allfällige Einkommen und Ersatzeinkommen zu machen. Vorliegend sei der Sozialhilfeantrag – die «Application for social benefits» – in englischer Sprache ausgefüllt worden. Dabei sei nach «Supplementary benefits» gefragt worden, worunter auch Siegesprämien fallen dürften. Nach solchen sei aber nicht explizit gefragt worden, weil sich kaum jemand habe vorstellen können, dass ein Nothilfebeziehender Siegesprämien aus Sportanlässen in dieser Höhe erzielen würde.