Dass die Behörden von seinen sportlichen Erfolgen gewusst hätten, ändere daran schliesslich nichts. Es sei nicht deren Aufgabe, Nachforschungen zu allfälligen Preisgeldern des Beschuldigten anzustellen (zum Ganzen pag. 508 ff. und pag. 514). 12. Konkrete Beweiswürdigung durch die Kammer 12.1 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussageanalyse Betreffend die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und die Aussageanalyse wird auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 5 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 320 ff.).