10. Argumente der Verteidigung Die Verteidigung wandte gegen das Beweisergebnis der Vorinstanz in der Berufungsverhandlung ein, der Beschuldigte habe zwar gewusst, dass er nicht habe arbeiten dürfen. Bei den AO.________(Wettkampf) habe es sich seines Erachtens aber um Sportintegration und nicht um Arbeit im eigentlichen Sinne gehandelt. Seine Aussagen, wonach er nicht gewusst habe, dass er seine Preisgelder gegenüber den Behörden hätte angeben müssen, seien sodann glaubhaft.