___ oder der Q.________ zu erkundigen, ob er allfällige Einkünfte aus Sportanlässen deklarieren müsse. Zusammengefasst könne er daher nicht glaubhaft machen, dass er nichts von seiner Offenlegungspflicht gewusst habe. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass er seine wahren wirtschaftlichen Verhältnisse – trotz Kenntnis der Meldepflicht – bereits beim Ausfüllen der «Application for social benefits» wissentlich verschwiegen habe, indem er sein Vermögen nicht offengelegt habe. Entsprechend sei ihm bewusst gewesen, dass er während des Bezugs von Nothilfe alle weiteren Einkünfte hätten deklarieren müssen (zum Ganzen S. 13 ff.