10 Rolle. Der Beschuldigte habe die Einkünfte nicht angegeben, weil er die N.________ habe glauben lassen wollen, dass er sich in einer finanziellen Notlage befinde. Als er ins Rückkehrzentrum F.________ gewechselt habe, habe er erneut einen Antrag auf Nothilfe gestellt und mit seiner Unterschrift wahrheitswidrig bestätigt, sich in einer finanziellen Notlage zu befinden, obwohl er tatsächlich über erhebliche Barmittel verfügt habe.