8 CHF 4'000.00 (pag. 54 Z. 118, pag. 434 ff. und pag. 518). Neben den Preisgeldern erhielt der Beschuldigte von den Organisatoren der AO.________(Wettkämpfe) teilweise zusätzlich «Taschengeld» von jeweils CHF 200.00 bis CHF 300.00 (pag. 54 Z. 96 f. und pag. 499 Z. 30 ff.). Ausserdem wurden ihm manchmal auch die Startgelder erlassen (pag. 499 Z. 41 ff.). Die Mitarbeitenden der N.________ unterstützten den Beschuldigten zum Teil bei der Organisation der Teilnahme an AO.________ (Wettkämpfen).