53 Z. 67). Insbesondere im Jahr 2018 gewann er ca. CHF 25'000.00 und auch Ende 2017, 2018 und 2019 hatte er gemäss eigenen Angaben «gute AO.________» und erzielte mit seinen AO.________ (Wettkämpfen) Geld. Davor habe er auch AO.________ (Wettkämpfe) gewonnen, aber nicht so viel im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 (zum Ganzen pag. 54 Z. 89 ff. und Z. 107). Ab dem Jahr 2020 verdiente der Beschuldigte aufgrund der Coronakrise bzw. der abgesagten AO.________(Wettkämpfe) deutlich weniger, machte gemäss den oberinstanzlich eingereichten Unterlagen aber immerhin ein Plus von rund