Zudem habe er gestützt auf sein Vermögen, das sich mit ca. CHF 49'800.00 weit über dem Bargeldfreibetrag von CHF 100.00 befunden habe, keinen Anspruch auf Nothilfe gehabt. Zusammengefasst habe er, indem er sein Vermögen gegenüber der Q.________ nicht deklariert habe, von 21. April 2020 bis am 22. Juli 2020 Nothilfeleistungen (Bargeld, Sachleistungen, eine Unterbringung in einer Kollektivunterkunft und weitere Leistungen wie Krankenkasse etc.) des Kantons Bern von CHF 50.00 pro Tag, d.h. von total CHF 4'650.00 (= 93 Tage) erwirkt, die ihm nicht zugestanden hätten.