_____, O.________ (Adresse), in G.________, P.________ (Adresse), und in E.________, M.________(Adresse), mehrfach sowie zum Nachteil C.________, unrechtsmässig Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe bezogen zu haben. Nach der Unterstützung durch die N.________ gemäss Ziffer 1 der Anklageschrift sei der Beschuldigte von 21. April 2020 bis am 22. Juli 2020 durch die Q.________ finanziell mit Nothilfe unterstützt worden, wobei die entsprechenden Kosten ebenfalls durch den Kanton Bern getragen worden seien, der auch für die Krankenkassenprämien aufgekommen sei.