I/1.1 und 1.2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 297]) sowie die dafür ausgesprochenen Sanktionen (Freiheitsstrafe und Landesverweisung [Sanktionenpunkte 1 und 3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 297]), inklusive die Kosten- und Entschädigungsfolgen bzw. die Rück- und Nachzahlungspflicht betreffend das amtliche Honorar von Rechtsanwältin H.________ (Sanktionenpunkt 3 und Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 298]). Weiter hat die Kammer die Verfügung betreffend Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweige-