1. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren; 5 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). IV. Im Weiteren sei das Urteil dem Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern (ABEV), Migrationsdienst, mitzuteilen.