1. des Schuldspruchs wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, mehrfach begangen am 24. Juli 2020 und am 28. Juli 2020 in G.________; 2. der Verurteilung zu einer Busse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tagen); 3. der weiteren Verfügungen betreffend Festlegung der Ersatzforderung gegenüber dem Beschuldigten für nicht mehr vorhandene Vermögenswerte, die der Einziehung unterliegt, auf CHF 49'800.00 (Art. 71 StGB) sowie der Verwendung des beschlagnahmten Geldbetrags von CHF 49'800.00 zur Bezahlung der Ersatzforderung und dem Zuspruch an C.________ (Art. 73 Abs. 1 Bst. c StGB). II.