In der Berufungsverhandlung reichte Rechtsanwältin B.________ eine Auflistung der vom Beschuldigten im März 2023 bestrittenen AO.________(Wettkämpfe) ein (pag. 518), welche ebenfalls mit Beschluss vom 31. März 2023 zu den Akten genommen wurde (pag. 488). Weiter wurde der Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 489 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte für den Beschuldigten oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 521 [Hervorhebungen im Original]): I. Es sei festzustellen, dass folgende Teile des erstinstanzlichen Urteils vom 13. April 2022 in Rechtskraft erwachsen sind: