3 Mit Verfügung vom 11. Oktober 2022 hiess die Verfahrensleitung das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung gut und entliess Rechtsanwältin H.________ mit Wirkung per 10. Oktober 2022 aus dem amtlichen Mandat. Gleichzeitig setzte sie Rechtsanwältin B.________ mit Wirkung ab 10. Oktober 2022 als neue amtliche Verteidigerin des Beschuldigten ein (pag. 378 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 13. Oktober 2022 mit, sie verzichte auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 381 f.).