2. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 49'800.00 wird zur Bezahlung der Ersatzforderung verwendet und dem Geschädigten, C.________ zugesprochen (Art. 73 Abs. 1 Bst. c StGB). Der erwähnte Betrag von CHF 49'800.00 ist dem C.________ nach Eintritt der Rechtskraft zu überweisen. 3. Es wir die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 4. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]