Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von fünf Jahren. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5'450.00 und Auslagen von CHF 470.00, insgesamt bestimmt auf CHF 5'920.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). […]