Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass der Beschuldigte am 28.02.2022 um ca. 06.35 Uhr als Lenker eines Personenwagens unnötigen und vermeidbaren Lärm verursachte, indem er beim Wegfahren aus seiner Garage den Motor im Leerlauf mehrfach hochdrehen liess. Das Gericht geht davon aus, dass der Beschuldigte dies absichtlich getan hat. Dies, da der Beschuldigte angab, eine Nachbarin habe in der vorangehenden Nacht um 02.00 Uhr an seine Türe geklopft, was seine Hunde zum Bellen gebracht habe. Zudem lagen zu diesem Zeitpunkt gemäss den glaubhaften Aussagen des Zeugen C.______