4. Anträge des Beschuldigten In der Berufungserklärung stellte der Beschuldigte sinngemäss den Antrag, er sei freizusprechen von den Vorwürfen der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Verursachen von vermeidbarem Lärm. Sinngemäss und soweit für die Kammer verständlich macht der Beschuldigte geltend, die vorinstanzliche Feststellung des Sachverhalts sei offensichtlich unrichtig, weil sie willkürlich sei.