(nachfolgend Beschuldigter) der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfach begangen am 28. Februar 2022 und 10. März 2022 in B.________ durch Verursachen von vermeidbarem Lärm, schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 450.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'529.00 (pag. 42 ff.).