2. A.________ wird für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte vor erster Instanz zusätzlich zu der Entschädigung von CHF 1'500.00 gemäss Ziff. I. hiervor eine Entschädigung von CHF 7'446.20 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Oberinstanzlich wird ihr für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte eine Entschädigung von CHF 2'961.75 ausgerichtet. III. 1. Zu eröffnen: - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - dem Strafkläger v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz