6B_1026/2013 vom 10. Juni 2014 E. 3.1). Die Beschuldigte macht geltend, sie habe an vier Tagen an Einvernahmen und zusätzlich an zwei Tagen an der Gerichtsverhandlung teilgenommen. Bei einem Tagessatz von CHF 1'250.00 als Fachärztin ergebe dies einen Verdienstausfall von mindestens CHF 7'500.00. Zudem sei ihr aufgrund des hängigen Strafverfahrens die Einbürgerung verweigert worden, was mit Kosten und Gebühren von CHF 691.00 verbunden gewesen sei. Total macht sie eine Entschädigung für wirtschaftliche Einbussen von mindestens CHF 8'191.00 geltend (pag. 1488).