18 tene Zeitaufwand ist insgesamt als durchschnittlich zu bewerten. Die Schwierigkeit des Prozesses ist angesichts der zu beurteilenden Delikte und der sich stellenden Rechts- und Sachverhaltsfragen als unterdurchschnittlich zu bewerten und die Bedeutung der Streitsache als leicht unterdurchschnittlich. Entgegen den Ausführungen der Beschuldigten wiegen die Vorwürfe gegen sie nicht besonders schwer.