8 des Entscheiddispositivs unter anderem die Kompetenz, unter Berücksichtigung des Kindswohls sämtliche weiteren Details bezüglich Umfang und Modalitäten des persönlichen Verkehrs zwischen den Parteien verbindlich zu regeln sowie unter Berücksichtigung des bisherigen Verlaufs der Besuche das Besuchsrecht auszudehnen oder einzuschränken, resp. hierfür einen Antrag an die KESB zu stellen (vgl. Ziff. 8 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. November 2018, pag. 430). Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat die Einhaltung einer von Ziff.