6 regelte das Regionalgericht Bern- Mittelland das Besuchsrecht betreffend die hier massgebliche Phase 1 wie folgt (pag. 429): a) in Phase 1 Der Gesuchsgegner ist berechtigt, seinen Sohn jeweils von 09:00-17:00 Uhr an den folgenden Daten zu sich auf Besuch zu nehmen. - Samstag, 1. Dezember 2018 - Samstag, 15. Dezember 2018 - Anschliessend jeweils am Samstag der geraden Wochen Die Besuche finden in Begleitung einer neutralen Drittperson statt. Es gelten folgende Modalitäten: - Die Besuchsbegleitung findet sich um 09:00 Uhr an der Adresse der Mutter ein. Die Mutter teilt wichtige Informationen für den Tag mit und J._____