20. Subsumtion Die relevante Verfügung bildet der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. November 2018 (pag. 389 ff.). Das Regionalgericht Bern-Mittelland war für den Erlass des Entscheids im Eheschutzverfahren örtlich, sachlich und funktionell zuständig. Der Entscheid ist vollstreckbar und rechtskräftig und die Beschuldigte ist Adressatin der Strafandrohung und kommt daher als Täterin in Frage. Auf die insoweit zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz kann verwiesen werden (S. 15 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1397).