und war für diese zwischen dem 22. März und dem 15. Juni 2019 nicht erreichbar. Die gemäss Strafbefehl nicht eingehaltenen Besuchstage vom 6. April 2019, 20. April 2019, 4. Mai 2019, 18. Mai 2019, 1. Juni 2019 und 15. Juni 2019 entsprechen den Samstagen in den geraden Kalenderwochen. Die Beschuldigte wusste gestützt auf den Entscheid des Regionalgerichts vom 22. November 2018, dass die Besuche an diesen Daten stattfinden sollten. Sie brachte J.________ an den jeweiligen Besuchstagen nicht an die M.________ (Strasse). 13 IV. Rechtliche Würdigung