11 Juli 2019 erwähnte Kontaktaufnahme «nicht erklären» (pag. 1483). Bei der K.________ handelt es sich um eine Institution, die in behördlichem Auftrag handelte und in erster Linie das Wohl des Kindes im Auge behalten musste. Es ist nicht ersichtlich, welches Motiv die K.________ beziehungsweise die Zeugin G.________ gehabt haben sollte, um zu Lasten der Beschuldigten falsche Angaben zu den erfolgten Kontaktversuchen zu machen.