17. Beweiswürdigung der Kammer Die K.________ listete in ihrem Bericht vom 5. Juli 2019 für den Zeitraum vom 22. März bis am 15. Juni 2019 diverse Kontaktversuche zur Beschuldigten auf, namentlich zwei E-Mails, fünfzehn telefonische Kontaktversuche und ein Einschreiben (pag. 473.12). Die Zeugin G.________, welche den Bericht der K.________ verfasst hatte, bestätigte die aufgeführten, erfolglosen Kontaktversuche (pag. 1331 Z. 32 ff.). Die Beschuldigte bestreitet nicht explizit, von der K.________ kontaktiert worden zu sein, sondern führt lediglich aus, sie könne sich die im Bericht vom 5.